Rentenbesteuerung

Auch im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht wird die Rentenbesteuerung ab 2010 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Bisher unterliegen Renteneinkünfte nur der beschränkten Steuerpflicht, wenn sie von inländischen Zahlstellen gewährt werden. Zukünftig werden auch Leistungen ausländischer Zahlstellen in die Besteuerung einbezogen, wenn unser Staat den Aufbau des Rentenrechts steuerlich oder auf andere Weise gefördert hat. Gleiches gilt für Leistungen einer ausländischen Zahlstelle aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen.



Riester-Rente Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben