Anrechnung ausländischer Steuern verbessert

Ab 2015 wird der Anrechnungshöchstbetrag in der Weise ermittelt, dass ausländische Steuern höchstens mit der durchschnittlichen tariflichen deutschen Einkommensteuer auf die ausländischen Einkünfte angerechnet werden. Mit dieser Berechnungsmethode wird nicht mehr auf das Verhältnis zwischen ausländischen Einkünften und der Summe der Einkünfte abgestellt. Es wird die deutsche Steuer berücksichtigt, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Dadurch, dass auf ausländische Einkünfte der Steuersatz angewandt wird, dem sie im Rahmen des zu versteuernden Einkommens tatsächlich unterliegen, kommt es zu keiner Benachteiligung dieser ausländischen Einkünfte gegenüber inländischen Einkünften, weil nun auch personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei der Steueranrechnung berücksichtigt werden.



Verjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden Korrektur widerstreitender Steueranrechnungen