Familienausgleichsleistung bei Wehrdienst

Familienausgleichsleistung bei Zwangspause wegen freiwilligem Wehrdienst

Kinder sind auch während Zwangspausen von höchstens vier Monaten, die zwischen einem Ausbildungsabschnitt und Zeiten der Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes liegen, im Familienleistungsausgleich zu berücksichtigen.

Dementsprechend besteht für ein Kind, das seine Ausbildung wegen der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes unterbricht, für einen Übergangszeitraum von jeweils bis zu vier Monaten sowohl vor als auch nach diesem Dienst ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag.



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