Zuständigkeit bei Wohnsitz-/Betriebsverlagerung

Örtliche Zuständigkeit bei Wohnsitz- oder Betriebsverlagerung

Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit, einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit werden gesondert festgestellt, wenn das sog. Tätigkeitsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist. Maßgebend für die Frage, ob eine gesonderte Feststellung durchzuführen ist oder nicht, sind die Verhältnisse zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums.

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gab es Unsicherheiten über die Zuständigkeit bei Wohnsitzoder Betriebsverlagerungen.

Daher ist nun geregelt, dass für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit die aktuellen örtlichen Verhältnisse auch für Feststellungszeiträume vor dem Ortswechsel maßgebend sind. Die Entscheidung der Frage, ob eine gesonderte Feststellung durchzuführen ist oder nicht, richtet sich aber weiterhin nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums.



Festsetzung von Realsteuermessbeträgen Gesellschafterdarlehen