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Güterbeförderungen
Für Güterbeförderungen und damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie Beladen, Entladen, Umschlagenim B2B-Bereich bestimmt sich der Ort nach dem Empfänger-Sitz-Prinzip. Damit muss nicht mehr zwischen inländischen Güterbeförderungen, innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen und Drittlandsbeförderungen unterschieden werden.
Für Güterbeförderungsleistungen im B2C-Bereich bestimmt sich der Leistungsort wie bisher bei Inlands- und Drittlandsbeförderungen nach dem Strecken-Prinzip und bei innergemeinschaftlichen Beförderungen nach dem Ort des Beginns der Beförderung.
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