Zusammenfassende Meldung

Zusammenfassende Meldung

Künftig müssen Unternehmer auch eine Zusammenfassende Meldung abgeben, wenn sie steuerpflichtige sonstige Leistungen an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Leistungsempfänger erbracht haben, für die diese im Ansässigkeitsstaat die Steuer schulden. Die Zusammenfassende Meldung muss vierteljährlich abgegeben werden.

Durch den auf den Angaben in der Zusammenfassenden Meldung basierenden Datenaustausch können die Mitgliedstaaten prüfen, ob die Umsatzsteuer auf diese Leistungen von den bei ihnen ansässigen Leistungsempfängern richtig und vollständig abgeführt wurde.



Vergütungsverfahren ab 01.01.2010 Rechnungen ausländischer Unternehmer