Arbeitgeberanteile Sozialversicherung

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Mitunternehmers als Sondervergütungen

Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft für seine Tätigkeit stellen Vorabgewinn dar. Mitunternehmer können gleichwohl Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung sein. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs sind auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die die Gesellschaft auf Grund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zu leisten hat, als Vorabvergütungen anzusehen.

Nach Feststellung des Gerichts sind bei einem Arbeitnehmer die Arbeitgeberleistungen zur Sozialversicherung zwar steuerfrei, diese Steuerfreiheit gilt jedoch nicht für Mitunternehmer.



Aufwendungen für Diätverpflegung Verluste in Gründungsphase