Verluste aus vermietetem Wohnhaus

Verluste aus vermietetem Wohnhaus bei fehlendem Finanzierungskonzept nicht abzugsfähig

Ein Hauseigentümer hatte ein 1981 erstelltes Mietwohnhaus vollständig fremdfinanziert. Für die Zins- und Tilgungsbeträge nahm er jeweils neue Kredite auf. Die Summe aller Kredite war schließlich so hoch, dass die Zinsen jährlich 30.000 € betrugen. Dem standen Mieteinnahmen von nur 4.000 € gegenüber. Den Verlust von 26.000 € machte der Hauseigentümer steuerlich geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, weil aus dem Wohnhaus auf Dauer keine positiven Einkünfte zu erzielen waren und somit die Einkünfteerzielungsabsicht fehlte.

Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung des Finanzamts. Das Gericht betonte zwar, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit die erzielten Verluste regelmäßig anzuerkennen seien. Im Falle dieser ungewöhnlichen Gestaltung sei hiervon aber ausnahmsweise nicht auszugehen.



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