Präzisierung des Investitionszeitpunkts

Präzisierung des Investitionszeitpunkts nicht zwingend Voraussetzung für Bildung einer Ansparrücklage

Ein Handwerker hatte für fünf anzuschaffende Kastenwagen in einer Sammelbuchung in der Buchführung eine Ansparrücklage gebildet. Das Finanzamt lehnte dies ab mit der Begründung, dass für jedes Fahrzeug eine Einzelbuchung vorzunehmen war und außerdem die Angabe des voraussichtlichen Investitionszeitpunkts fehlte.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Notwendigkeit von Einzelbuchungen ausnahmsweise entfällt, wenn - wie im entschiedenen Fall - die Anschaffung vollkommen gleichartiger Wirtschaftsgüter geplant und die Summe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht über den Höchstbetrag hinausgehen. Außerdem sei eine Präzisierung des voraussichtlichen Investitionszeitpunkts nicht notwendig.



Abwehrkosten des Grundstückserwerber