Trainer in Fußball Landesliga

Trainer in der Fußball-Landesliga ist sozialversicherungspflichtig

Der Trainer einer Fußballmannschaft in der Landesliga ist sozialversicherungspflichtig. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Versicherungspflicht sei anzunehmen, wenn eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Dies bejahte das Gericht im Gegensatz zur Vorinstanz.

Zur Begründung führte es aus, der Trainer sei in einen fremden Betrieb eingegliedert, da er innerhalb des Vereins eine Vorgesetztenstellung mit Verantwortlichkeit für die Mannschaft innehabe. Als Trainer seien ihm Weisungsbefugnisse gegenüber den Spielern eingeräumt. Er sei auch deshalb in den Betrieb integriert, weil er die Spiel- und Trainingsstätten des Vereins nutzen müsse und an dessen Zeitvorgaben durch Belegungs- und Trainingspläne gebunden sei. Schließlich trage der Trainer kein eigenes unternehmerisches Risiko, wenn er einen festen Betrag für seine Tätigkeit erhält. Dass die Einkünfte, die ihm als Übungsleiter zufließen, wirtschaftlich unbedeutend sind, spiele für die Versicherungspflicht keine Rolle.



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