Kapitalgesellschaft in Liquidation

Besteuerung einer in Liquidation befindlichen Kapitalgesellschaft

Wird eine Kapitalgesellschaft aufgelöst und abgewickelt, ist in der Regel der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung zu Grunde zu legen. Besteuerungszeitraum ist also nicht das einzelne Kalenderjahr, sondern der gesamte Abwicklungszeitraum. Zieht sich die Abwicklung über mehr als drei Zeitjahre hin, darf das Finanzamt nach Ablauf von drei Jahren einen Körperschaftsteuerbescheid erlassen, in dem der bis dahin erzielte Gewinn besteuert wird.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für eine Steuerfestsetzung vor Abschluss der Abwicklung kein besonderer Anlass bestehen muss. Das Finanzamt muss nicht begründen, weshalb es eine „Zwischenveranlagung“ durchführt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Gesellschaft ein rechtliches Interesse an der Verlängerung des Dreijahreszeitraums geltend machen kann, z. B., dass die Abwicklung kurze Zeit später beendet ist.



Gewinne aus Grundstücksveräußerung Grundsteuererlass bei Ertragsminderung