Kürzung der "Pendlerpauschale"

Bundesfinanzhof hält Kürzung der „Pendlerpauschale“ für verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hat wegen der sog. Pendlerpauschale das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um Erwerbsaufwendungen. Der Gesetzgeber habe das Werkstorprinzip auch nicht folgerichtig umgesetzt, weil bestimmte Kosten, z. B. bei der doppelten Haushaltsführung, weiter geltend gemacht werden können. Außerdem verstoße das Abzugsverbot gegen das subjektive Nettoprinzip, weil sich Arbeitnehmer diesen unvermeidlichen Ausgaben nicht entziehen können. Auch im Sozialhilferecht seien Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigen.

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden.

Hinweis: In der Steuererklärung 2007 sollten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 1. Entfernungskilometer angesetzt werden. Bei einer Ablehnung des Abzugs als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sollte unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Der Einkommensteuerbescheid wird wahrscheinlich für diesen Punkt einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten, so dass sich ein Einspruch dann erübrigt.



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