Geschäftsführertätigkeiten

Geschäftsführertätigkeiten mit Arbeitsvertrag nicht umsatzsteuerpflichtig

Wird der Geschäftsführer einer GmbH auf Grund eines Arbeitsvertrags für die Gesellschaft tätig, ist er mit dieser Tätigkeit kein Unternehmer. Dies gilt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs auch, wenn er der alleinige Gesellschafter, Geschäftsführer und Arbeitnehmer der Gesellschaft ist. Das von der Gesellschaft für die Tätigkeit gezahlte Entgelt unterliegt einerseits nicht der Umsatzsteuer. Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann andererseits keine Vorsteuern geltend machen.



Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Jubiläumszuwendungen