Vermögensübertragung

Vermögensübertragung durch Gesellschafter auf eine Kapitalgesellschaft löst keine Schenkungsteuer aus

Überträgt ein Gesellschafter ohne Gegenleistung Vermögen auf die Kapitalgesellschaft, stellt dies einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar. Dieser ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht als Schenkung an die Gesellschaft zu beurteilen. Zuwendungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit dem Gemeinschaftszweck stehen, erfolgen nicht unentgeltlich.

Der Vorgang unterliegt deshalb nicht der Schenkungsteuer. Nachteil ist, dass der Vorgang der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn Gegenstand der Übertragung ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht, z. B. ein Erbbaurecht, ist.



Modefotograf kein Bildberichterstatter APRIL 2008