Sponsoring von Sportvereinen

Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig

Gemeinnützige Sportvereine sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Ihre Umsätze unterliegen ggf. dem ermäßigten Steuersatz. Bei einer wirtschaftlichen Betätigung unterhält der Verein einen (wirtschaftlichen) Geschäftsbetrieb, der der Körperschaftsteuer unterliegt. Um einen solchen Geschäftsbetrieb handelt es sich auch, wenn der Verein Zuwendungen zur Förderung des Sports von dritter Seite erhält und hierfür wirtschaftliche Gegenleistungen erbringt.

Ein Sportverein hatte von einer Versicherungsgesellschaft Zahlungen von rd. 50.000 € pro Jahr erhalten und sich gleichzeitig verpflichtet, die Mitgliedsvereine über die Partnerschaft zu unterrichten, der Versicherungsgesellschaft zu gestatten, den Partnerschaftsvertrag zu Werbezwecken zu nutzen sowie während Veranstaltungen bei Mitgliedern ihre Produkte zu bewerben. Außerdem durften Anzeigen in der Vereinszeitung geschaltet werden. Der Verein sah die Zahlungen als solche für den (steuerbefreiten) Zweckbetrieb an, während das Finanzamt sie dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuordnete.

Dies sah auch der Bundesfinanzhof so. Die Einnahmen unterliegen der Körperschaftsteuer und auch der Umsatzsteuer mit dem vollen Steuersatz.

Hinweis: Das Urteil ist nicht nur auf Sportvereine anzuwenden. Werden dem Sponsor Werbemaßnahmen zugestanden, sollte vor Vertragsabschluss mit dem Steuerberater gesprochen werden.



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