Private Krankenversicherungsbeiträge

Sonderausgabenabzug von privaten Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand berücksichtigen

Der Gesetzgeber muss den Sonderausgabenabzug bis Ende 2009 grundlegend reformieren. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Abzugsbeschränkung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für verfassungswidrig erklärt hat.

Bei einer Neuregelung muss der Gesetzgeber deutlich machen, welcher Anteil eines Höchstbetrags ausschließlich oder vorrangig für existenznotwendige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Verfügung steht.

Hinweis: Die Entscheidung hat auf die Vergangenheit keine Auswirkungen, da das Gericht wegen der „nicht vertretbaren fiskalischen Auswirkungen“ das Gesetz nicht gekippt hat.



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