Innergemeinschaftliche Lieferung

Tatsächlich ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferung auch bei Nichterfüllung der formellen Nachweise umsatzsteuerfrei

Steht eindeutig fest, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt ist, ist der Umsatz steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer die formellen Nachweispflichten nicht erfüllt hat. So hat der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner langjährigen Rechtsprechung entschieden. Das Gericht folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen liefert.

Der Bundesfinanzhof weist allerdings darauf hin, dass in aller Regel davon auszugehen ist, dass die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorliegen, wenn der Unternehmer die erforderlichen formellen Nachweise nicht führt. Eine Steuerfreiheit ohne die entsprechenden Unterlagen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht.



Umsatzsteuerliche Organschaft Steuerpflichtige Schenkung