Volle Rückzahlung der Mietkaution

Volle Rückzahlung der Mietkaution bei Insolvenz des Vermieters nur bei gesetzestreuer Anlage

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob der Mieter im Fall der Insolvenz des Vermieters eine Mietkaution auch dann zurück verlangen kann, wenn diese nicht getrennt vom Vermietervermögen angelegt wurde.

Nach Ansicht des Gerichts kann der Mieter die geleistete Kaution nur ungeschmälert verlangen, wenn der Vermieter diese gesetzestreu von seinem Vermögen getrennt angelegt hat. Andernfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine einfache Insolvenzforderung.

Hinweis: Ein Mieter kann vom Vermieter den Nachweis verlangen, dass dieser die ihm obliegende Anlageverpflichtung einhält. Ferner darf der Mieter Mietzahlungen bis zur Höhe des Kautionsbetrags zurückhalten, bis der Vermieter seiner Anlageverpflichtung nachgekommen ist.



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