Besteuerungsrecht Gesellschafterdarlehen

Besteuerungsrecht bei Gesellschafterdarlehen eines in den USA ansässigen Gläubigers

Erhält ein in den USA ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Zinsen für ein von ihm gewährtes Darlehen, dürfen diese Zinsen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen USA 1989 in der Bundesrepublik nicht besteuert werden. In der hierzu ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesfinanzhof mit einer in der Praxis häufig vorgekommenen Fallgestaltung auseinander gesetzt.

Grundsätzlich stellen Zinsen für Gesellschafterdarlehen einer Personengesellschaft eine Sondervergütung dar und gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Bei einem im Ausland ansässigen Gesellschafter mindern nach Aussage des Gerichts die von der Personengesellschaft an Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen als Betriebsausgaben den in Deutschland zu versteuernden Gewinn. Dem gegenüber wird der Zinsertrag des ausländischen Gesellschafters mit dem gegebenenfalls niedrigeren Steuersatz des Heimatlandes erfasst.

Diese Entscheidung bezieht sich zwar nur auf einen in den USA lebenden Gesellschafter, dürfte aber auch auf Gesellschafter mit Wohnsitz in anderen Staaten übertragen werden können, mit denen gleich lautende Doppelbesteuerungsabkommen bestehen.



Betriebsvermögensfreibetrag Berechnung der Einkommensteuer