Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen

Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung

Ehegatten leben grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, sie vereinbaren durch notariellen Ehevertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Diese Vereinbarungen haben zivilrechtliche Folgen und können steuerrechtliche Nachteile bewirken, wie ein vom Bundesfinanzhof entschiedener Fall zeigt:

In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten errichteten auf ihrem Grundstück ein Altenheim, das sie später an eine GmbH vermieteten, dessen alleiniger Anteilsinhaber der Ehemann war. Bei einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt eine Betriebsaufspaltung zwischen der Gütergemeinschaft und der GmbH fest, weil die Anteile des Ehemanns durch die vereinbarte Gütergemeinschaft in das Gesamtgut der Ehegatten übergegangen waren und damit eine personelle Verflechtung vorlag.

Damit erzielten die Ehegatten mit der Vermietung des Grundstücks Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, während die Anteile an der GmbH gleichzeitig Betriebsvermögen wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zugestimmt. Die Ehegatten hätten die Folgen der Betriebsaufspaltung verhindern können, wenn sie die Anteile an der GmbH durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut erklärt hätten.

Hinweis: Der Steuerberater sollte vor Änderungen des Güterstands gefragt werden, um die steuerlichen Probleme zu erörtern.



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