GmbH: Entnahme aus Betriebsvermögen

Ermittlung des Teilwerts von GmbH-Gesellschaftsanteilen bei Entnahme der Anteile aus dem Betriebsvermögen einer Besitzgesellschaft

Ein Einzelhändler gründete am 29.12.1998 eine GmbH. Sein bisheriges Einzelunternehmen brachte er zu Buchwerten ein. Die betrieblich genutzten Grundstücke behielt er zurück und verpachtete sie an die GmbH. Dadurch wurde eine Betriebsaufspaltung begründet mit der Folge, dass die GmbH-Anteile notwendiges Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft wurden. Am selben Tag trat der Einzelhändler Gesellschaftsanteile an der soeben neu gegründeten GmbH an einen Mitarbeiter ab, und zwar einen 10%igen Anteil ohne Gegenleistung (Schenkung) und einen 15%igen Anteil gegen Zahlung von 135.000 DM.

Das Finanzgericht Köln hatte zu entscheiden, welchen Wert die GmbH-Anteile hatten und wie hoch der steuerpflichtige Entnahmegewinn war. Das Gericht setzte die Entnahme der GmbH-Anteile aus dem Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft mit dem Teilwert an. Zur Ermittlung des Teilwerts sei der Wert des Unternehmens zu ermitteln. Grundlage für die Berechnung sei der nachhaltig erzielbare Reingewinn. Auch den übertragenen 15%igen Anteil bewertete das Gericht mit dem Teilwert, da der wahre Wert (der Teilwert) mindestens doppelt so hoch wie der vereinbarte Kaufpreis war. Hinsichtlich dieser Übertragung liege eine teilweise Entnahme vor, da der Anteil nicht zum vollen Wert veräußert wurde. Den vom Gericht als Teilentgelt angesehenen Betrag von 135.000 DM zog es vom nach Teilwertgrundsätzen ermittelten Entnahmewert zur Ermittlung des steuerpflichtigen Entnahmewerts ab.

Die endgültige Entscheidung muss der Bundesfinanzhof treffen.



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