Übermittelte Lohnsteuerbescheinigung

Übermittelte Lohnsteuerbescheinigung kann nicht geändert werden

Wurden die Daten für eine Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt, kann der Arbeitnehmer eine nachträgliche Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesfinanzhof.

Einer Arbeitnehmerin war eine Abfindung i. H. v. 150.000 DM netto zugesagt worden. Die Berechnung des auf diese Abfindung entfallenden Lohnsteuerbetrags hielt die Arbeitnehmerin für falsch. Im Rahmen der Veranlagung ergab sich eine weit höhere Steuerbelastung. Ursache hierfür waren laufende Einkünfte aus einer weiteren Arbeitnehmertätigkeit im Kalenderjahr der Abfindungszahlung. Sie verklagte daraufhin den Arbeitgeber beim Finanzgericht auf Neuberechnung der Abfindung und Ausstellung einer geänderten Lohnsteuerbescheinigung.

Das Gericht wies dies mit der Begründung zurück, dass Finanzgerichte für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zuständig sind. Diese Aufgabe kommt den Arbeitsgerichten zu.



KG mit negativem Kapitalkonto JULI 2008