Erteilung einer Steuernummer

Erteilung einer Steuernummer kann nicht verweigert werden

Das Finanzamt kann die Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke nicht verweigern. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs besteht zwar kein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer. Allerdings ergebe sich der Anspruch aus den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, die den Unternehmer verpflichten, auf seiner Rechnung die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Die Ablehnung der Erteilung einer Steuernummer habe auch die Wirkung eines Tätigkeitsverbots und greife somit in den Schutzbereich des Grundrechts auf Berufsfreiheit ein.

Einer im Handelsregister eingetragenen GmbH hatte das Finanzamt die Erteilung einer Steuernummer versagt, weil der Alleingesellschafter-Geschäftsführer im Ausland wohnte und die Gesellschaft mit Altmetallen handelte. Das Finanzamt hatte Umsatzsteuerausfälle in Milliardenhöhe befürchtet.



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