Gebrauchtwagenverkauf

Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten Kfz innerhalb eines Jahres nach Anschaffung als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensbesteuerung unterliegt. Nach dem Gesetzeswortlaut gilt dies für alle Wirtschaftsgüter im Privatvermögen, also auch für Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs. Es sei zwar schwierig, die Veräußerung von privaten Wirtschaftsgütern steuerlich zu erfassen. Dies hindere die Besteuerung aber nicht. Bei Geltendmachung von Verlusten sei zu prüfen, ob diese tatsächlich entstanden sind.

Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen neu angeschafften Pkw innerhalb eines Jahres an seinen Arbeitgeber verkauft und dabei einen Verlust von rd. 2.300 € erlitten, den er in seiner Einkommensteuer geltend machte.

Hinweis: Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs müssen alle Veräußerungsgeschäfte, die innerhalb eines Jahreszeitraums entstanden sind, angegeben werden. Auch Verluste können geltend gemacht werden, die allerdings nur mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden können. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium der Finanzen dieses Urteil „kassiert“ oder der Gesetzgeber das Gesetz ändert.



Veräußerung von Bezugsrechten Pauschalierung der Einkommensteuer