Veräußerung von Bezugsrechten

Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten sind körperschaftsteuerpflichtig

Die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften oder Personenvereinigungen ist unter bestimmten Voraussetzungen körperschaftsteuerfrei. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht für Bezugsrechte an solchen Anteilen. Gewinne aus deren Veräußerung sind in vollem Umfang körperschaftsteuerpflichtig.

Daraus folgt, dass die Veräußerung von Bezugsrechten bei einer Kapitalgesellschaft anders behandelt wird als bei Privatpersonen, bei denen die Hälfte des Veräußerungsgewinns steuerfrei bleibt.



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