Aufwendungen für ein Auslandsstudium

Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Auslandsstudium

Aufwendungen für ein Auslandsstudium können nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs nur mit einem Abzugsbetrag von 924 € (Ausbildungsfreibetrag) berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine gleichartige Ausbildung im Inland nicht angeboten wird.

In dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatten die Eltern die über diesen Betrag hinausgehenden Aufwendungen als Schulgeld im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht. Die Abzugsfähigkeit scheitert nach Aussage des Gerichts schon allein daran, dass eine ausländische Einrichtung dieser Art im Inland nicht als staatlich genehmigt oder nach Landesrecht als erlaubte Ersatzschule beurteilt werden kann. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann Schulgeld steuerlich berücksichtigt werden.



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