Besteuerung von Geländefahrzeugen

Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ab 1. Mai 2005 als Pkw verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ab 1. Mai 2005 bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t (z. B. Geländewagen) die Kfz-Steuer allein anhand der Bauart und Einrichtung zu beurteilen ist. Die auf den 1. Mai 2005 rückwirkende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Jahr 2006 stelle keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung dar, weil sich die maßgebliche Regelung bereits aus dem Wegfall des entsprechenden Paragrafen der Straßenverkehrszulassungsordnung ergeben habe.

Der Besitzer eines 2,9 t schweren Geländewagens hatte sich dagegen gewehrt, dass das bis 30. April 2005 als Lkw besteuerte Fahrzeug ab dem 1. Mai 2005 als Pkw eingestuft worden war.



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