Vorsteuerabzug für Anzahlungen

Vorsteuerabzug für Anzahlungen bei Ausbleiben der Leistung

Erhält ein Unternehmer eine Anzahlung für eine Leistung, deren spätere Ausführung bei ihm zu einem steuerpflichtigen Umsatz führt, muss er bereits die Anzahlung der Umsatzsteuer unterwerfen. Entsprechend kann der Zahlende die Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum der Zahlung als Vorsteuer abziehen, wenn er beabsichtigt, die noch zu beziehende Leistung seinerseits zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze zu verwenden. Neben der Zahlung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, dass der Zahlende eine Rechnung hat, in der die Umsatzsteuer auf die Anzahlung offen ausgewiesen ist.

Kommt es nicht zur Ausführung der Leistung und erhält der Zahlende seine Anzahlung zurück, muss er nach Auffassung des Bundesfinanzhofs den Vorsteuerabzug für den Voranmeldungszeitraum der Rückerstattung und nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs rückgängig machen.



Bescheinigung der Denkmalbehörde Änderung einer Bilanz