Änderung Freistellungsaufträge prüfen

Änderung der Freistellungsaufträge prüfen

Zum 1. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Zum gleichen Zeitpunkt werden Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag zu einem Sparer-Pauschbetrag zusammengeführt, der dann 801 € für Alleinstehende und 1.602 € für zusammenveranlagte Ehegatten beträgt.

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass die vor dem 1. Januar 2009 erteilten Freistellungsaufträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, wobei eine Beschränkung auf einzelne Konten nicht mehr möglich ist.

Hinweis: Vor dem 1.1.2009 sollten alle Freistellungsaufträge geprüft werden. Dabei ist auch darüber nachzudenken, ob der Freistellungsauftrag zukünftig nur noch dem Institut erteilt wird, bei dem voraussichtlich die höchsten Zinseinnahmen anfallen werden. Ob eine Option zur Einkommensteuerveranlagung vorteilhafter ist, kann in vielen Fällen erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres festgestellt werden, wenn sämtliche übrigen Besteuerungsgrundlagen vorliegen.

Deshalb sollten alle Steuerbescheinigungen aufbewahrt werden. Außerdem sollte bei den Kreditinstituten für jedes Jahr eine Erträgnisaufstellung beantragt werden, weil es die bisher üblichen Jahresbescheinigungen nicht mehr gibt.



Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises Fahrtenbuch trotz Mängel ordnungsmäßig