Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises

Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude

Der einheitliche Kaufpreis einer Immobilie ist im Verhältnis der Sachwerte für den Boden- und Gebäudeanteil aufzuteilen. Für die Bewertung ist die Wertermittlungsverordnung maßgebend.

Ein Grundstückserwerber hielt diese Aufteilungsmethode für falsch und wollte eine gerichtliche Entscheidung. Der Bundesfinanzhof hat die in diesem Zusammenhang vorgebrachten Einwendungen unter Hinweis auf seine ständige und gefestigte Rechtsprechung zurückgewiesen. Das Gericht begründete dies u. a. auch damit, dass keine andere Methode geeignet ist.



Aufwendungen für den Garten Änderung Freistellungsaufträge prüfen