Mitunternehmerschaft Landwirtsehegatten

Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft

Ehegatten, die im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, bilden auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Das Gericht hatte sich mit dem Fall eines Landwirtsehepaares auseinanderzusetzen. Es ging um die Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen. Das Finanzamt hatte davon erst nachträglich erfahren und die Einkommensteuerbescheide der Ehegatten geändert.

Nach Ansicht des Gerichts ist dies nicht möglich, da über die Höhe der gemeinschaftlich erzielten Einkünfte im Feststellungsverfahren zu entscheiden sei. Dies hatte das Finanzamt versäumt, so dass den Einwendungen des Landwirtsehepaares gegen die geänderten Einkommensteuerbescheide stattgegeben wurde. Auch das Argument des Finanzamts, es handle sich hier um einen Fall geringerer Bedeutung, wurde zurückgewiesen. Nur in diesem Fall hätte ein Feststellungsverfahren unterbleiben können.



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