Verlustabzug in Erbfällen

Zeitraum für Verlustabzug in Erbfällen verlängert

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass der vom Erblasser nicht ausgenutzte Verlustabzug vom Erben künftig nicht mehr bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden kann. Da Erben diesen Verlustabzug bisher geltend machen konnten, gewährt das Gericht für alle Erbfälle, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung der Entscheidung (12. März 2008) eingetreten sind, Vertrauensschutz.

Erfreulich ist, dass die neue Regelung für Erbfälle nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen erst nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt gilt, also nach dem 18.8.2008.



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