Verluste aus Immobilienfonds

Verluste aus 20 Jahre laufendem geschlossenen Immobilienfonds nur bei voraussichtlichem Gesamtüberschuss abzugsfähig

A hatte sich 1998 an einem geschlossenen Immobilienfonds mit 600.000 DM beteiligt, die er durch Darlehen finanzierte. Der Fonds hatte sich verpflichtet, das Grundstück nach 20 Jahren zum Verkehrswert zu verkaufen. Da 1998 die Zinsaufwendungen und Abschreibungen höher waren als die Mieteinnahmen, machte A die Verluste steuerlich geltend. Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an, weil sich über die Fondslaufzeit in der Summe voraussichtlich kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben würde. A argumentierte aber, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit immer von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen sei.

Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht, weil bei einem auf 20 Jahre angelegten Immobilienfonds nicht ohne weitere Prüfung von einer Überschusserzielungsabsicht ausgegangen werden könne. Vielmehr müsse konkret der voraussichtliche Gesamtüberschuss während der Fondslaufzeit dargestellt werden.



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