Auflösungsverlust

Wesentliche Beteiligung als Voraussetzung zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes

Die Voraussetzungen für die Besteuerung von Gewinnen oder Verlusten aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung sind nach unterschiedlichen Kriterien zu beurteilen. Dies macht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs deutlich.

Während es bei der Besteuerung eines Gewinns einer wesentlichen Beteiligung darauf ankommt, ob der Anteilseigner in den letzten fünf Jahren vor Veräußerung wesentlich beteiligt war, ist dies bei Verlusten anders. Hier ist Voraussetzung, dass innerhalb der gesamten letzten fünf Jahre eine wesentliche Beteiligung vorgelegen haben muss. Von Bedeutung war in dem entschiedenen Fall, dass sich in dem Fünfjahreszeitraum die Quoten für die Beurteilung einer wesentlichen Beteiligung geändert hatten. Lag diese Grenze zunächst bei mehr als 25 % Anteilsbesitz, wurde sie später auf mindestens 10 % herabgesetzt. Der Anteilseigner war der Auffassung, dass eine Beteiligung von 10 % im maßgeblichen Zeitraum ausreichend war. Dies hat das Gericht verneint.

Hinweis: Seit dem 1.1.2002 ist eine wesentliche Beteiligung bei einem Anteilsbesitz von mindestens 1 % gegeben.



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