Hinnahme von Baumaßnahmen

Entgeltliche Hinnahme von Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück steuerbar

Sonstige Leistungen unterliegen der Besteuerung. Eine sonstige Leistung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann; ausgenommen sind Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich.

Der Bundesfinanzhof beurteilt danach ein Entgelt, das ein Grundstückseigentümer dafür erhält, dass er Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück hinnimmt und auf - vermeintliche oder tatsächliche - Nachbarrechte verzichtet, als steuerbare sonstige Einkünfte.

Im entschiedenen Fall hatte der Grundstückseigentümer sich zunächst gegen die Bebauung des Nachbargrundstücks gerichtlich gewehrt. Nachdem ihm ein bindendes, zwei Jahre gültiges Angebot zum Ankauf seines Grundstücks vorgelegt wurde, gab der Grundstückseigentümer seinen Widerstand auf. Er nahm das Kaufangebot zwar nicht an, verzichtete aber ein Jahr später auf die Annahme des Angebots, wofür er im Gegenzug von dem bauwilligen Nachbarn 125.000 € erhielt. Der Grundstückseigentümer sah darin die Veräußerung seiner Verkaufsoption, die der Nachbar ihm per Vertrag eingeräumt habe. Der Bundesfinanzhof hielt dem entgegen, dass die 125.000 € nicht für den Verzicht auf die Vertragsannahme, sondern für die Zusage, Nachbarrechte nicht weiter zu verfolgen, bezahlt worden waren. Damit liegt ein entgeltliches Dulden vor, welches zur Steuerbarkeit führt.



Keine nachträglichen Werbungskosten Entgelt für Wettbewerbsverbot