Langfristige Campingplatzvermietung

Langfristige Vermietung von Campingplätzen ist umsatzsteuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Umsatzsteuerfreiheit der langfristigen Vermietung von Campingplätzen nach nationalem Recht mit EU-Recht vereinbar ist.

Der Betreiber eines Campingplatzes kann deshalb Vorsteuern aus der Herstellung oder Erweiterung des Campingplatzes nicht geltend machen, soweit er Campingplätze langfristig vermietet. Von einer langfristigen Vermietung ist in aller Regel bei einer Vermietung von mehr als sechs Monaten auszugehen.



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