Private Krankenversicherung

Steuerfreiheit von Arbeitgeber-Zuschüssen zur privaten Krankenversicherung im EU-Ausland

Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezuschussung einer privaten Krankenversicherung seines Arbeitnehmers führt zur Steuerfreiheit dieser Aufwendungen. Dies gilt auch für eine Krankenversicherung, die ein Arbeitnehmer in einem anderen EU-Staat abgeschlossen hat.

Der Bundesfinanzhof befasste sich mit dem Fall eines niederländischen Arbeitnehmers, der von seinem Arbeitgeber einen solchen Zuschuss erhielt. Das Finanzamt behandelte diesen Zuschuss als steuerpflichtigen Arbeitslohn und begründete dies mit dem Hinweis, dass die für solche Fälle vorgesehene Bescheinigung nicht vorgelegt worden sei. Da der in Deutschland tätige Niederländer auch im gerichtlichen Verfahren keinerlei Unterlagen beibrachte, wurde die Klage zurückgewiesen. Das Gericht weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch ein Zuschuss zu einer in einem anderen EU-Land abgeschlossenen privaten Krankenversicherung steuerfrei bleiben kann. Es müssen lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen und entsprechenden Nachweise vorliegen.



Hausverbot DEZEMBER 2008