Übertragung eines Grundstücks

Umfang der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung eines Grundstücks aus dem Vermögen einer Personengesellschaft auf einen der Gesellschafter und dessen Ehefrau

Veräußert eine Personengesellschaft ein Grundstück an einen ihrer Gesellschafter, ist der Vorgang insoweit von der Grunderwerbsteuer befreit, wie der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. Ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit ist die Veräußerung von Grundstücken zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, und zwischen Ehegatten.

Der Bundesfinanzhof hat es abgelehnt, die beiden Befreiungstatbestände zusammen anzuwenden.

Beispiel: An der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind A, B und C zu je 1/3 beteiligt. Die Gesellschaft veräußert für 210.000 € ein Grundstück an A und dessen Ehefrau zu je 1/2 Miteigentumsanteil.

Der Grundstückserwerb ist für A zu 1/6 von 210.000 € steuerpflichtig. Er war vorher zu 2/6 an dem Grundstück beteiligt, jetzt ist er zu 3/6 beteiligt. Für Frau A greift keine Steuerbefreiung ein, sie muss den Erwerb ihres Miteigentumsanteils voll versteuern. Würde Frau A das Grundstück allein erwerben, wäre der Erwerb zu 1/3 steuerfrei.



Unterhaltsaufwendungen Überprüfung der Miethöhe