Sonderausgabenabzug Schuldgeld

Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen gemeinschaftsrechtswidrig

Schulgeldzahlungen für Privatschulen, die staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind und als allgemein bildende Ergänzungsschulen anerkannt werden, sind abzugsfähig. Diese steuerliche Vergünstigung galt bisher nur für Schulen in der Bundesrepublik, nicht aber für Schulen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die Vorschriften des deutschen Einkommensteuergesetzes zum Abzug von Schulgeld gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, weil die deutsche Regelung die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Niederlassungsfreiheit der Eltern verletzt. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer und Selbstständige, die nach Deutschland gezogen sind, dort ihren Arbeitsplatz haben und deren Kinder weiterhin eine kostenpflichtige Schule in einem anderen Mitgliedsstaat besuchen.



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