Bestellung eines Erbbaurechts

Bestellung eines Erbbaurechts kein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze

Für die Frage, ob ein Grundstücksgeschäft als gewerbliche Betätigung zu beurteilen ist, kommt es u. a. auf die Anzahl der veräußerten Objekte an. Der Bundesfinanzhof hat sich zur Frage geäußert, ob die Bestellung eines Erbbaurechts als Objekt im Sinne der danach maßgeblichen Drei-Objekt-Grenze gilt.

Nach Ansicht des Gerichts gelten für Erbbaurechte ganz allgemein die gleichen Grundsätze wie für Grundstücke. Die erstmalige Bestellung eines Erbbaurechts ist jedoch nicht als Objekt anzusehen, wohl aber die Weiterveräußerung eines bestellten Erbbaurechts.



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