Räumungsanspruch des Vermieters

Räumungsanspruch des Vermieters bei Insolvenz des Mieters

Ein Vermieter verlangte vom Insolvenzverwalter des Mieters eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache. Diese war mit Mietereinbauten verspätetet zurückgegeben worden. Der Mietvertrag sah eine Beseitigungspflicht für Mietereinbauten vor. Der Insolvenzverwalter verweigerte die Zahlung.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Celle meint. Mit Rückgabe der Mietsache habe der Insolvenzverwalter den Herausgabeanspruch im Rahmen des Aussonderungsrechts erfüllt. Dahingegen stelle die Rückbauverpflichtung eine Insolvenzforderung dar, die lediglich im Rahmen der Insolvenzquote zu befriedigen sei.



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