Übertragung eines Miteigentumsanteil

Keine Vorsteuerkorrektur bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück auf den Ehegatten

Überträgt ein Vermietungsunternehmer den hälftigen Anteil an einer umsatzsteuerpflichtig vermieteten Immobilie auf seinen Ehegatten, gilt dies als Geschäftsveräußerung im Ganzen. Diese Veräußerung führt beim Übertragenden nicht zu einer Vorsteuerkorrektur.

Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs beseitigt die bisher bestehenden Zweifel, ob eine unentgeltliche Übertragung unter Angehörigen mit umsatzsteuerlichen Folgen verbunden sein könnte. Das Gericht verweist in seiner Entscheidung im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und auf die Richtlinien der Gemeinschaft. Danach soll die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen möglichst nicht mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein.



Nutzungsdauer eines Handelsvertreterrechts Jahressteuergesetz 2008