Rentenversicherungspflicht von Lehrern

Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Lehrern verfassungsgemäß

Es verstößt nicht gegen die Verfassung, dass selbstständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Insbesondere liege kein Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit vor. Bei der Versicherungspflicht handele es sich nicht um eine unmittelbar berufsregelnde Vorschrift. Auch sei eine Zwangsmitgliedschaft selbstständiger Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsgemäß. Sie verfolge einen legitimen öffentlichen Zweck, da sie neben dem Schutz der betroffenen Lehrer auch der Allgemeinheit diene, indem sie der Sozialbedürftigkeit der Lehrer im Alter entgegenwirke und eine übermäßige Inanspruchnahme der staatlichen Gemeinschaft verhindere. Die Durchsetzung der gesetzlichen Versicherungspflicht gegenüber den selbstständigen Lehrern stehe auch nicht dadurch verfassungsrechtlich in Frage, dass die selbstständigen Lehrer anfänglich nicht umfassend von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als Versicherte erfasst wurden. Zwar könne nach der zum Steuerrecht entwickelten Rechtsprechung eine prinzipielle Verfehlung der Gleichheit zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage führen. Zum einen sei aber offen, ob dies für die Durchsetzung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gelte, zum anderen sei zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber nicht untätig geblieben sei und nach dem 1. Januar 2001 bußgeldbewehrte Melde- und Anzeigepflichten geschaffen habe.



Umfang mietvertragliche Betriebspflicht Räumungsanspruch des Vermieters