Zurechnung von Grundstücksverkäufen

Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer Personengesellschaft

Als Zählobjekt im Sinne der für den gewerblichen Grundstückhandel maßgeblichen Drei-Objekt-Grenze gelten auch die Veräußerungsgeschäfte einer Personengesellschaft. Die Grundstücksverkäufe können einem Gesellschafter grundsätzlich nur dann zugerechnet werden, wenn er zu mindestens 10 % beteiligt ist.

Auch bei einer Beteiligung unter 10 % kann ein Grundstücksgeschäft unter bestimmten Voraussetzungen als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze zu gewerblichem Grundstückshandel führen, wie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt. Dies ist dann der Fall, wenn der Gesellschafter über umfassende Vollmachten verfügt oder aus anderen Gründen die Geschäfte der Grundstücksgesellschaft maßgeblich bestimmen kann.



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