|
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder keine außergewöhnliche Belastung
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für Besuche von Kindern, die beim geschiedenen Ehegatten leben, keine außergewöhnliche Belastung. Diese Aufwendungen sind durch die Gewährung von Kinderfreibeträgen oder Zahlung von Kindergeld abgegolten.
Im entschiedenen Fall hatte die geschiedene Ehefrau die Kinder mit in die USA genommen. Der Vater hatte für den Besuch der Kinder mehrere Tausend Euro aufgewendet.
Das von ihm für die Kinder in den USA gezahlte Schulgeld war auch nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, da die Kinder weder in Deutschland noch in einem der Mitgliedsstaaten der EU zur Schule gingen.
|
|