Schadensersatzrente

Eine Schadensersatzrente ist nicht einkommensteuerbar

Wird ein Mensch getötet, der einem anderen Unterhalt zu leisten hatte oder unterhaltspflichtig werden konnte, kann der Unterhaltsberechtigte für die mutmaßliche Dauer der Unterhaltsleistungen vom Schädiger eine Rente verlangen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass eine Schadensersatzrente, die den durch den Tod des Unterhaltsverpflichteten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden und den Haushaltsführungsschaden ausgleichen soll, nicht der Einkommensbesteuerung unterliegt.

Dagegen ist die Finanzverwaltung der Auffassung, dass Schadensersatzrenten, die für den Verlust von Unterhaltsansprüchen oder von gesetzlich geschuldeten Diensten gezahlt werden, zu besteuern sind.

Der Bundesfinanzhof wird Klarheit schaffen müssen.



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