Sozialversicherungs-Änderungsgesetz

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz geplant

Durch ein neues Gesetz sollen verschiedene sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Beiträgen und Erstattungen neu geregelt werden. Der Bundestag hat das Gesetz am 8.11.2007 bereits verabschiedet, der Bundesrat hiergegen am 30.11.2007 allerdings den Vermittlungsausschuss angerufen.

Das Gesetz sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

Streichung von Übergangsvorschriften im Statusfeststellungsverfahren



Angesichts der Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens sollen Regelungen zur Abwicklung von Übergangsfällen aufgehoben werden.

Umwandlung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen in Pflichtbeiträge nach Ablauf der Verjährung



Die bisherige Rechtslage, wonach zu Unrecht entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Einzelfall viele Jahre rückwirkend erstattet werden müssen, soll geändert werden. Zu Unrecht entrichtete Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen nach Ablauf einer Verjährungsfrist von vier Jahren als zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge gelten. Damit bleiben die Beiträge als solche erhalten, eine Erstattung ist nicht möglich. Es entsteht die Situation, als wenn der Antragsteller tatsächlich pflichtversichert gewesen wäre.

Einführung einer Bagatellgrenze für arbeitgeberseitige Leistungen bei Sozialleistungsbezug



Es ist eine Bagatellgrenze in Höhe von 50,00 € vorgesehen, so dass arbeitgeberseitige Leistungen auch dann beitragsfrei sind, wenn sie zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt bis zu diesem Betrag übersteigen.

Klarstellung der Meldeverpflichtung von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen



Nach Ansicht der Rechtsprechung sind Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, Meldungen für am Tag vor Eintritt des Insolvenzereignisses oder der Nichteröffnung mangels Masse freigestellte Arbeitnehmer abzugeben, weil es hierfür an der gesetzlichen Grundlage fehle. Diese Gesetzeslücke soll geschlossen werden.



Schwarzarbeit lohnt nicht Steuerpflicht von Zinsen