Befristete Nachhaftung OHG-Gesellschafter

Befristete Nachhaftung eines ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall teilte der Gesellschafter einer OHG einem Gläubiger der OHG, der dieser ein Darlehen gewährt hatte, sein Ausscheiden aus der Gesellschaft mit. Eine Eintragung des Ausscheidens in das Handelsregister erfolgte nicht. Mehr als fünf Jahre nach dieser Mitteilung verklagte der Gläubiger nach Kündigung des Darlehensvertrags den ausgeschiedenen Gesellschafter auf Rückzahlung des restlichen Darlehens.

Zu Unrecht, befand das Gericht, weil die fünfjährige Enthaftungszeit zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits verstrichen war. Nach der Entscheidung beginnt der Lauf dieser Frist mit der positiven Kenntnis des Gesellschaftsgläubigers vom Ausscheiden des Gesellschafters. Die Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister ist für den Fristbeginn nicht konstitutiv.



Zinszufluss schon bei Fälligkeit Beendigung einer Betriebsaufspaltung