Besteuerung ausländischer Künstler

Besteuerung ausländischer Künstler verstößt vorläufig nicht gegen Europarecht

Die Besteuerung ausländischer Künstler, Sportler und ähnlicher Berufsgruppen im Wege des Steuerabzugs von ihren im Inland erzielten Einnahmen verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs.

Es wird als wahrscheinlich angesehen, dass der Europäische Gerichtshof die in Deutschland bestehende Regelung als noch vertretbar ansieht. Nach dieser Vorschrift erfolgt zunächst ein pauschaler Steuerabzug von den in Deutschland erzielten Einnahmen. Anschließend besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer teilweisen Steuererstattung. Bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung kommt auch ein völliger Verzicht auf den Steuerabzug in Frage.

Für die Berechnung der Höhe des vorzunehmenden Steuerabzugs ist allerdings von dem Überschuss der Einnahmen abzüglich der Aufwendungen auszugehen, die wirtschaftlich unmittelbar mit den Einnahmen zusammenhängen. Diese Berechnungsmethode widerspricht zwar dem Wortlaut des Gesetzes, steht aber in Übereinstimmung mit einer Anweisung der Finanzverwaltung.



Grundsteuererlass bei Ertragsminderung Berücksichtigung privater Aufwendungen