Private Veräußerungsgeschäfte

Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren verfassungsgemäß

In einem Aussetzungsbeschluss hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren ab 1999 keine Zweifel bestehen. Das Gericht beruft sich dabei u. a. auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das die Kontenabrufmöglichkeit bestätigt hat. Durch die Kontenabrufmöglichkeit sei eine verbesserte Überprüfung auch für die Jahre ab 1999 möglich, so dass ein strukturelles Vollzugsdefizit nicht mehr vorliegt. Der Bundesgerichtshof ist der gleichen Ansicht.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2005 entschieden, dass die Besteuerung solcher privater Veräußerungsgeschäfte ab dem Jahr 1999 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen dieses Urteil nicht zur Entscheidung angenommen, weil seit 1999 kein Vollzugsdefizit mehr vorliegt. Damit dürfte dieses Thema endgültig erledigt sein.



Atypisch stille Gesellschaften Veräußerungsgewinn